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   OLG Frankfurt, 30.11.1988 - 17 U 194/87   

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https://dejure.org/1988,7914
OLG Frankfurt, 30.11.1988 - 17 U 194/87 (https://dejure.org/1988,7914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.1988 - 17 U 194/87 (https://dejure.org/1988,7914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 1988 - 17 U 194/87 (https://dejure.org/1988,7914)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1082
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 201/90

    Übernahme einer Getränkebezugsverpflichtung als Abzahlungsgeschäft

    Dasselbe muß auch für die vertragliche Übernahme einer derartigen Bezugspflicht gelten, weil die Übernahmeerklärung für den Eintretenden die Verpflichtung zum wiederkehrenden Bezug von Sachen begründet (ebenso OLG Stuttgart WRP 1986, 119; OLG München NJW-RR 1986, 150 [OLG München 01.10.1985 - 25 U 3981/85]; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1082; Klauss/Ose, Verbraucherkreditgeschäfte, 2. Aufl., C Rz) 453; Paulusch, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Brauerei- und Gaststättenrecht, 6. Aufl., S. 74 ff., 76; Wahl, Der Bierlieferungsvertrag, 2. Aufl., S. 30).
  • OLG Dresden, 16.02.2000 - 10 WF 711/99

    Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf - Verhandlungstermin

    Nach überwiegender Auffassung ist eine Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf dann gegeben, wenn Veranlassung zu der Annahme besteht, eine sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts führe zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand (OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 1082; OLG Zweibrücken, MDR 1990, 253 ; OLG Saarbrücken, MDR 1997, 1062; OLG Frankfurt, MDR 1998, 1368 ; Senat, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 10 WF 22/99 - Zöller-Gummer, ZPO , 21. Aufl., § 567 Rdn. 21 b; Thomas-Putzo, ZPO , 21. Aufl., § 567 Rdn. 7).
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